Der Zentralrat der Empörten ist empört

Es gibt aktuell nicht wahnsinnig viel, über das man sich von Herzen freuen darf. Noch weniger sogar, über das man sich vom Verstand aus freuen kann. Da kommt das Urteil des Landgerichts Köln wie gerufen:  Es  überwiege  das  Grundrecht des  Kindes  auf  körperliche  Unversehrtheit  und dies seit höher zu werten als die Grundrechte der  Eltern auf freie Religionsausübung. Das ist ein herber Schlag für den religiösen Wahnsinn, der auch im 3. Jahrtausend nach Geburt des Zimmermanns noch gelebt wird.  Da ist es nur allzu verständlich, dass die Anhänger des Unsinns empört sind, das aber haben sie verdient, denn wer auch heute noch „argumentiert“, dass die Beschneidung von Kleinkindern ja schließlich „seit Jahrtausenden weltweit praktiziert“ wird, dem gehört einfach mal ein kräftiger Schuss vor den Bug gesetzt, der am besten ein Loch reist, welches das Schiff der Idiotie zum Sinken bringt.

 

 

Wieso kleine Jungs beschnitten werden sollen, muss gar nicht großartig erforscht werden, es ist schlichter Unsinn genau wie so viele andere Aspekte, die von Religionen weltweit seit Jahrtausenden propagiert werden, und nicht hinnehmbar, wenn der humanistische Verstand der Herr im Hause sein soll, nicht aber der kanalisierte Glaube, der allein dem Machterhalt dient und sich „Religion“ schimpft. Kommt ein Maya-Nachfahre auf die Idee, Menschenopfer wären durchs Grundgesetz geschützt? Wenn ich an den Sonnengott Ra glaube, darf ich dann Sklaven halten und Pyramiden bauen? Glauben kann man, was man will, nur gibt es Grenzen, und diese sind dann ganz klar überschritten, wenn ich andere damit schädige. Wenn man glaubt, die „Arier“ wäre eine Herrenrasse und deshalb eine blonde Schwedin heirate, ist das doch OK, wenn ich aber anfange, „Mischehen“ zu verbieten, geht das zu weit. Wenn ich an Jahwe glaube, ist das OK, wenn ich aber ein Kind, welches natürlich als Atheist auf die Welt kommt, beschneiden lasse, geht das zu weit. Wenn ich aus religiösen Gründen, weil Allah dies so will, keinen Akohol trinke, ist das OK (fast sogar lobenswert), wenn ich aber anderen Menschen den feinen Scotch zum Wochenausklang verbiete, geht das zu weit. Menschenrechte sind für Menschen da, nicht für Religionen und deren Ziele und da kann der Zentralrat der Juden noch so empört sein, sich noch so aufspielen und auf die im Grundgesetzt (Artikel 4 „(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“) verankerte Freiheit pochen. Der oberste aller Artikel ( 1 „(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.“) und auch in Artikel 2 („(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) darf nicht aus Tradition, aus überkommenen Ansichten und phantasievollen Wünschen angegriffen werden, denn beide Artikel dienen dem Schutz der Menschen vor anderen Menschen, eben auch vor religiösen. Menschen können ohne Religion leben, ohne Menschenrechte jedoch nicht. Der Eingriff ins Selbstbestimmungsrecht der Kinder wird ja schon dadurch dramatisch vorgenommen, dass man sie gar nicht vor die Wahl stellt, welche Religion sie ausüben wollen. Ungefragt werden die jungen Atheisten mit Religionsquatsch bombardiert – eine frühe Indoktrination ist eben die effektivste. Wenn schon nicht das schwammige „seelische“ Heil gewahrt werden kann, dann doch wenigstens das klare körperliche.

Aus diesem Grunde sollte jetzt jeder ein Steak essen, das von einem Schwein stammt, welchem ein Bolzen durch den Kopf ging, und dazu ein kühles Bierchen schlürfen (alternativ: Diesel, Radler, einen Lagvulin, Cubra Libre, Eierlikör etc.) und mit einem breiten Grinsen zum Zentralrat der Empörten schauen, ruhig einmal herablassend den Kopf schütteln und ein „Ätsch, ihr Deppen!“ säuseln.

Bleibt zu hoffen, dass nicht nur eine Signalwirkung von diesem Urteil ausgeht, sondern drastische Rundumschläge folgen. Den Menschen zuliebe, dem Verstande zuliebe.

 

JS für Orthy.de, C2012